Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Wer kann in die PKV wechseln?
Ein PKV-Tarif ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung nur, wenn dein Versicherungsstatus das zulässt. Als angestellte Person brauchst du dafür in der Regel ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Bei Selbstständigen, Beamten und Studierenden gelten andere Zugangsregeln.
- Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026
- 77.400 €regelmäßiges Brutto im Jahr; es muss darüber liegen
- Auf zwölf Monate umgerechnet
- 6.450 €keine eigenständige monatliche Zugangsschwelle
Angestellte
Das regelmäßige Jahresgehalt zählt.
2026 muss dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt grundsätzlich über 77.400 Euro liegen. Eine einzelne hohe Gehaltsabrechnung reicht als Nachweis nicht. Für bestimmte Altbestände gilt eine besondere Grenze; den genauen Status und Wechseltermin klärst du mit Arbeitgeber und Krankenkasse.
Selbstständige
Der Beitrag läuft auch im schwachen Monat weiter.
Hauptberuflich Selbstständige können häufig unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine PKV wählen. Sonderregeln gelten etwa für bestimmte Künstler, Publizisten und Landwirte. Prüfe zuerst deinen Versicherungsstatus und rechne dann mit dem vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss.
Beamte
Die Beihilfe bestimmt den Restschutz.
Bei individueller Beihilfe versichert die PKV häufig die verbleibenden Kosten. Wie viel das ist, hängt vom Dienstherrn und deiner Situation ab. Wird eine pauschale Beihilfe angeboten, rechne auch die GKV durch.
Studierende
Die Befreiung bindet dich.
Eine Befreiung von der studentischen GKV-Pflicht musst du grundsätzlich binnen drei Monaten nach Beginn dieser Pflicht beantragen. Für die laufende studentische Versicherungspflicht ist diese Entscheidung bindend. Vergleiche vorher Familienversicherung, studentische GKV und die Beiträge nach Ende eines günstigen Ausbildungstarifs.
Private Krankenversicherung: Kosten
Was zahlst du selbst?
Einen seriösen Einheitspreis gibt es nicht. Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung beeinflussen den Beitrag. Ein günstiger Ausbildungstarif ist außerdem kein Beleg dafür, dass der anschließende Erwachsenentarif ebenso wenig kostet.
Zum Krankenversicherungsbeitrag kommen die private Pflege-Pflichtversicherung und gegebenenfalls Krankentagegeld. Plane auch Beiträge für Familienmitglieder ein. Eine mögliche Beitragsrückerstattung solltest du erst abziehen, wenn ihre Voraussetzungen und ihre Höhe feststehen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag.
Für zuschussberechtigte Angestellte übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich höchstens die Hälfte des zuschussfähigen Krankenversicherungsbeitrags, begrenzt durch den gesetzlichen Höchstzuschuss. Zur Pflege-Pflichtversicherung gelten eigene Regeln. Die Selbstbeteiligung trägst du selbst; sie ist kein Versicherungsbeitrag.
600 Euro Beitrag sind nicht immer 600 Euro eigene Kosten.
Ein angenommener Krankenversicherungstarif kostet 600 € im Monat und hat 600 € jährlichen Selbstbehalt. Wähle die Beispielsituation und ändere die erstattungsfähigen Rechnungen vor Abzug des Selbstbehalts.
Vereinfachte Beispielsituationen ohne Sonderregelungen. Bei Angestellten sind alle 600 € zuschussfähig; die angenommenen 300 € Arbeitgeberzuschuss liegen unter dem Höchstzuschuss 2026. Selbstständige erhalten hier keinen Zuschuss.
- Angenommener Monatsbeitrag
- 600,00 €
- Davon Arbeitgeberzuschuss
- 300,00 €
- Dein Beitrag pro Monat
- 300,00 €
- Deine Beiträge für zwölf Monate
- 3.600,00 €
- Selbstbehalt für diese Rechnungen
- 600,00 €
- Erstattung für diese Rechnungen
- 300,00 €
Balken: eigene Beiträge plus Selbstbehalt, gemeinsame Skala bis 7.800 €. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Selbstbehalt.
Rechnung: zwölf eigene Monatsbeiträge + der kleinere Betrag aus Jahresrechnungen und 600 € Selbstbehalt. Im Beispiel werden die darüber hinausgehenden Rechnungen vollständig erstattet. Pflege-Pflichtversicherung, Krankentagegeld, Angehörige, nicht versicherte Leistungen, Rückerstattungen und Steuern sind nicht enthalten. Deine Auswahl bleibt im Browser und wird nicht gespeichert oder versendet.
Ein hoher Selbstbehalt braucht eine Reserve.
Du kannst in einem Jahr gesund sein und im nächsten mehrere Rechnungen bekommen. Rechne deshalb auch mit dem vollen vereinbarten Selbstbehalt. Prüfe, ob er pro Jahr, pro Person oder für einzelne Leistungsbereiche gilt und ob Vorsorge davon ausgenommen ist. Als Angestellter sparst du bei einem niedrigeren Beitrag zudem nicht den ganzen Unterschied, weil sich der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls verringern kann.
Private Krankenversicherung vergleichen
Welche Leistungen soll dein Tarif bezahlen?
Ein Einbettzimmer lässt sich leicht vergleichen. Die Klausel zu einem Hörgerät oder einer längeren Psychotherapie fällt weniger auf. Gerade dort lohnt sich das Lesen: Welche Behandlung ist versichert, bis zu welchem Betrag und mit welcher vorherigen Zusage?
Schreibe deine unverzichtbaren Leistungen vor dem Vergleich auf. Ein Tarif, der sie nicht abdeckt, gehört nicht allein wegen seines Preises in die engere Auswahl. Weder der Status als Privatpatient noch ein hoher Beitrag garantiert dir einen bestimmten Arzttermin.

Fragen zur medizinischen Versorgung im Gespräch klären.
Arztbesuche und Therapien
Bei ambulanten Leistungen zählen unter anderem Psychotherapie, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Lies nach, ob ein Hilfsmittelkatalog die Erstattung begrenzt und welche Zusagen vor einer Behandlung nötig sind. Bei einem Primärarzttarif kann der direkte Facharztbesuch zu Abzügen führen.
GOÄ: Welche Gebührensätze und Honorarvereinbarungen übernimmt der Tarif?
Behandlung im Krankenhaus
Ein Einbettzimmer oder wahlärztliche Behandlung ist nur versichert, wenn der Tarif das vorsieht. Prüfe auch die Erstattung in Privatkliniken, die freie Krankenhauswahl und die Regeln für Rehabilitation. Das Zimmer allein sagt wenig über den medizinischen Schutz aus.
Wahlleistungen und allgemeine Krankenhausleistungen getrennt ansehen.
Zähne, Implantate und Zahnspangen
Ein hoher Erstattungssatz hilft wenig, wenn in den ersten Jahren eine niedrige Zahnstaffel greift. Vergleiche deshalb auch Höchstbeträge, Material- und Laborkosten, Implantatgrenzen und Kieferorthopädie. Bereits angeratene Behandlungen gehören in die Gesundheitsprüfung.
GOZ, Summengrenzen und notwendige Heil- und Kostenpläne mitprüfen.
Einkommen bei längerer Krankheit
Die Krankenversicherung bezahlt versicherte Behandlungskosten. Ein Verdienstausfall braucht eine eigene Absicherung durch Krankentagegeld. Bei Angestellten muss der Beginn zur Entgeltfortzahlung passen; Selbstständige brauchen eine Lösung für die Zeit, die ihre Rücklagen nicht mehr abdecken.
Krankentagegeld ist etwas anderes als Krankenhaustagegeld.
GOÄ und GOZ sind die Gebührenordnungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen. Der Vertrag bestimmt den Erstattungsumfang. Für Beitrags- und Bedingungsanpassungen gelten gesetzliche Voraussetzungen; ein Tarif ist keine pauschale Zusage, jede künftige Rechnung vollständig zu bezahlen.
GKV oder PKV: Was ändert sich im Alltag?
Beide Systeme können eine passende Absicherung bieten. Ein PKV-Tarif mit schwachen Leistungen wird durch das Wort „privat“ nicht besser. Umgekehrt kann ein guter Tarif Leistungen enthalten, die die gesetzliche Kasse nicht in diesem Umfang übernimmt.
Beitrag
GKVRichtet sich im gesetzlichen Rahmen nach beitragspflichtigen Einnahmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
PKVRichtet sich nach Tarif und versichertem Risiko bei Abschluss. Weniger Einkommen senkt ihn nicht automatisch.
Leistungen
GKVGesetzlicher Leistungsrahmen, ergänzt durch kassenabhängige Angebote. Zuzahlungen und Genehmigungen sind möglich.
PKVVertraglich vereinbarter Umfang mit tariflichen Grenzen. Er kann über den GKV-Schutz hinausgehen, aber auch Lücken enthalten.
Familie
GKVKinder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können unter gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein.
PKVFür jede privat krankenversicherte Person fällt ein eigener Beitrag an. Die Familie muss nicht zwingend im selben System sein.
Abrechnung
GKVViele Leistungen werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Eigenanteile und private Zusatzleistungen sind gesondert zu zahlen.
PKVRechnungen gehen meist an dich. Der Versicherer erstattet nach Tarif; Zahlungsfristen und offene Beträge bleiben deine Aufgabe.
Später wechseln
GKVEin Kassenwechsel ist innerhalb der gesetzlichen Regeln möglich. Der Schritt in die PKV setzt einen passenden Status voraus.
PKVTarifwechsel und Anbieterwechsel haben unterschiedliche Folgen. Eine Rückkehr in die GKV ist nicht jederzeit möglich.
Wenn du nur einzelne Leistungen ergänzen möchtest, lohnt sich auch die Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und passender Zusatzversicherung. Für Zähne erklärt der Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung die Unterschiede. Eine Vollversicherung ist dafür nicht zwingend nötig.
PKV für Kinder und Familie
Rechne für alle, die abgesichert werden müssen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV. Für jedes privat krankenversicherte Kind und jeden privat versicherten Partner fällt ein eigener Krankenversicherungsbeitrag an. Ein Angebot für dich allein beantwortet deshalb noch nicht die Kostenfrage für eure Familie.
Eine gemischte Absicherung ist möglich. Ob ein Kind beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden kann, hängt aber von den Voraussetzungen ab. Bei verheirateten Eltern oder eingetragenen Lebenspartnern ist diese Möglichkeit insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte, nicht gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Monat verdient und sein Gesamteinkommen höher ist als das des GKV-Mitglieds.
Lass die Krankenkasse den Anspruch bestätigen, bevor du mit einem beitragsfreien Kind rechnest.

Die Absicherung für die ganze Familie gemeinsam durchrechnen.
Private Krankenversicherung für Beamte
Beihilfe und Tarif müssen zusammenpassen.
Bei der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Ein beihilfekonformer PKV-Tarif versichert die vereinbarten Restkosten. Die Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern; auch Familienstand und Ruhestand können den Beihilfesatz beeinflussen.
Frage deinen Dienstherrn auch nach einer pauschalen Beihilfe zur Krankenversicherung. Sie wird nicht überall angeboten und kann die Rechnung zugunsten einer freiwilligen GKV verändern. Prüfe die Bindung an diese Entscheidung, bevor du einen Antrag stellst.
Für Beamtenanwärter zählt außerdem, welcher Beitrag nach Ende der Anwärterzeit gilt. Bei Vorerkrankungen können besondere Aufnahmeaktionen relevant sein. Deren Fristen und Voraussetzungen solltest du früh klären.
Ohne feste Prozentwerte: Beihilfesatz und Erstattungsgrenzen sind individuell zu prüfen. Nicht beihilfefähige Kosten sind damit nicht automatisch gedeckt.
Die Rechnung kommt meistens zu dir.
In der PKV gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Du erhältst eine Rechnung und reichst sie beim Versicherer ein. Er erstattet, was nach deinem Tarif bezahlt werden muss. Bei manchen Krankenhausleistungen ist auch eine direkte Abrechnung möglich; kläre das vorher mit Klinik und Versicherer.
Rechnung prüfen
Stimmen Behandlung, Datum und abgerechnete Leistungen? Kläre unverständliche Positionen mit der Praxis.
Beim Versicherer einreichen
Über App, Portal oder den vorgesehenen Postweg. Du musst nicht grundsätzlich erst bezahlen, bevor du die Rechnung einreichst.
Erstattung abgleichen
Prüfe die Abrechnung auf Selbstbeteiligung, Tarifgrenzen und Kürzungen. Eine offene Rückfrage verschiebt die Zahlungsfrist nicht automatisch.
Fristgerecht bezahlen
Du schuldest der Praxis den Rechnungsbetrag unabhängig vom Bearbeitungsstand beim Versicherer. Plane dafür einen finanziellen Puffer ein.
Schematischer Ablauf. Erstattung und Zahlung können zeitlich anders aufeinanderfolgen. Es gibt keine Zusage, dass das Geld vor dem Zahlungstermin eingeht.
Bei einer geplanten teuren Behandlung lohnt sich eine schriftliche Leistungszusage auf Grundlage des Kostenplans. Sie sollte zum konkreten Vorhaben passen. Eine telefonische Auskunft ersetzt keine Prüfung der Tarifbedingungen.
Gesundheitsprüfung und Antrag
Vor dem Wechsel die Unterlagen ordnen.
Die Gesundheitsfragen sind kein Gedächtnistest. Fordere rechtzeitig Patientenunterlagen oder Abrechnungsübersichten an und gleiche sie mit den Fragen ab. Maßgeblich sind der genaue Wortlaut und der abgefragte Zeitraum. Bekannte Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen wegzulassen kann den Vertrag gefährden.
Bei Vorerkrankungen kann eine fachlich begleitete Risikovoranfrage vor einem förmlichen Antrag sinnvoll sein. Kläre dabei, welche Daten an wen gehen und ob die Anfrage anonymisiert möglich ist. Je nach Befund und Tarif kann der Versicherer einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen oder den Antrag ablehnen.
- Versicherungsstatus klären. Zugang, bisherigen Vertrag und möglichen Beginn prüfen lassen.
- Tarife mit gleichem Bedarf vergleichen. Selbstbehalt, Pflege-Pflichtversicherung und Krankentagegeld einbeziehen.
- Annahme und Bedingungen abwarten. Ein Rechnergebnis ist noch keine verbindliche Aufnahmezusage.
- Den Anschluss sichern. Bestehenden Schutz erst beenden, wenn die neue Absicherung verbindlich und lückenlos geklärt ist.
PKV im Alter und bei Beitragserhöhungen
Der Beitrag muss auch mit der Rente bezahlbar sein.
Alterungsrückstellungen sollen die höheren Krankheitskosten im Alter mitfinanzieren. Sie garantieren keinen gleichbleibenden Beitrag. Bei üblichen langfristig kalkulierten Erwachsenentarifen wird der Beitrag auch nicht allein an jedem Geburtstag neu nach deinem Alter berechnet. Anpassungen können sich unter gesetzlichen Voraussetzungen etwa aus veränderten Leistungsausgaben im versicherten Kollektiv ergeben.
Mit einer niedrigeren Rente wird die PKV nicht automatisch günstiger. Rechne deshalb mit dem Einkommen, das dir später voraussichtlich bleibt. Kläre auch einen möglichen Zuschuss der Rentenversicherung und die Bedingungen zusätzlicher Beitragsentlastungstarife. Deren Beitrag gehört schon heute in dein Budget.
Erst den Tarifwechsel im eigenen Unternehmen prüfen.
Nach § 204 VVG kannst du einen Wechsel in andere Tarife deines Versicherers mit gleichartigem Schutz verlangen. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Für höhere oder umfassendere Leistungen darf der Versicherer zusätzliche Bedingungen verlangen. Vergleiche die Unterschiede schriftlich, besonders bei Selbstbehalt und Erstattungsgrenzen.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist etwas anderes: Er kann eine neue Gesundheitsprüfung erfordern, und Alterungsrückstellungen sind nicht beliebig vollständig übertragbar. Eine niedrigere Zahl im neuen Angebot reicht deshalb als Wechselgrund nicht aus.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Welche private Krankenversicherung ist die beste?
Ein Testsieger kann nach Kriterien bewertet worden sein, die für dich kaum eine Rolle spielen. Lege zuerst deinen Mindestschutz fest, etwa bei Psychotherapie, Hilfsmitteln und Zahnersatz. Vergleiche dann Beiträge, Selbstbehalt und Bedingungen. Das günstigste Angebot der Ergebnisliste ist nicht automatisch das mit der geringsten eigenen Belastung.
Kann ich mich ohne Gesundheitsprüfung privat versichern?
Bei regulären PKV-Volltarifen gehört die Gesundheitsprüfung normalerweise zur Aufnahme. Für den gesetzlich geregelten Basistarif gelten besondere Aufnahmebedingungen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf dort nicht wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos abgelehnt werden; Risikozuschläge und entsprechende Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Das ist kein gleichwertiger Ersatz für jeden gewünschten Leistungstarif. Auch besondere Aufnahmeaktionen haben eigene Voraussetzungen und Fristen.
Steigt mein Beitrag, wenn ich schwer krank werde?
Eine nach Vertragsbeginn auftretende Erkrankung führt im unveränderten Vertrag nicht einfach zu einem neuen persönlichen Risikozuschlag. Der Versicherer kann Beiträge jedoch unter gesetzlichen Voraussetzungen für das betroffene Versichertenkollektiv anpassen. Davon zu unterscheiden sind Folgen unvollständiger Angaben beim Antrag oder eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Ein freier Wechsel nach Wunsch ist nicht vorgesehen. Es muss ein gesetzlicher Zugang bestehen, etwa durch neu eintretende Versicherungspflicht. Ab 55 Jahren bestehen besonders hohe Hürden: § 6 Absatz 3a SGB V berücksichtigt unter anderem die Versicherung in den letzten fünf Jahren und den beruflichen Status in dieser Zeit. Weniger Gehalt oder das Ende einer Selbstständigkeit allein garantieren deshalb keine Rückkehr. Lass den Zugang vor einer Kündigung von der Krankenkasse prüfen.
Was passiert mit der PKV bei Arbeitslosigkeit?
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I entsteht häufig GKV-Pflicht. Ausnahmen hängen unter anderem von Alter, Vorversicherung und einer möglichen Befreiung ab. Bleibst du privat versichert, kommt unter Voraussetzungen ein begrenzter Zuschuss des Leistungsträgers infrage. Eine Arbeitslosmeldung allein beendet die PKV nicht. Kläre Versicherungsstatus, Zuschuss und Fristen frühzeitig mit Arbeitsagentur und Versicherer.
Was bedeuten Basistarif und Standardtarif?
Das sind gesetzlich geregelte Sozialtarife mit eigenen Zugangsbedingungen und Leistungen. Der Standardtarif ist nur für bestimmte ältere Verträge und Personengruppen zugänglich. Der Basistarif orientiert sich am Leistungsumfang der GKV und hat eine gesetzliche Beitragsobergrenze. Beide sind keine Garantie für einen niedrigen Beitrag im bisherigen Leistungsumfang. Lass vor einem Wechsel auch Alternativen im bestehenden Unternehmen prüfen.
Gilt meine private Krankenversicherung auch im Ausland?
Das hängt unter anderem von Reiseziel, Dauer und Tarif ab. Prüfe Aufenthalte außerhalb Europas, einen dauerhaften Umzug und den Rücktransport gesondert. Eine Anwartschaft kann bei einer Unterbrechung bestimmte Rechte sichern, ersetzt aber keinen laufenden Krankenversicherungsschutz. Welche Rechte erhalten bleiben, unterscheidet sich zwischen kleiner und großer Anwartschaft sowie nach Vertrag.
Für Urlaubsreisen kannst du zusätzlich die Bedingungen einer Auslandsreisekrankenversicherung prüfen, insbesondere beim Rücktransport.
Dein PKV-Vergleich
Lege fest, welche Leistungen du brauchst.
Stelle passende Tarife gegenüber und rechne mit deinem eigenen Anteil, der Familie und einer Reserve für Selbstbehalte.
Quellen und Stand
Inhaltlicher Stand: . Die genannte Einkommensgrenze gilt für 2026. Allgemeine Informationen, keine individuelle Versicherungs- oder medizinische Beratung. Für Zugang, Annahme und Erstattung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen sowie der jeweilige Vertrag.
- BMG: PKV-Beiträge, Alterungsrückstellungen und Sozialtarife (öffnet einen neuen Tab)
- BMG: Versicherungsstatus, Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 und Familie (öffnet einen neuen Tab)
- § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit und Rückkehrhürden (öffnet einen neuen Tab)
- § 8 SGB V: Befreiung von der Versicherungspflicht (öffnet einen neuen Tab)
- § 10 SGB V: Familienversicherung (öffnet einen neuen Tab)
- § 257 SGB V: Arbeitgeberzuschuss (öffnet einen neuen Tab)
- § 23 SGB XI: Private Pflege-Pflichtversicherung (öffnet einen neuen Tab)
- § 19 VVG: Angaben vor Vertragsabschluss (öffnet einen neuen Tab)
- § 203 VVG: Beitrags- und Bedingungsanpassungen (öffnet einen neuen Tab)
- § 204 VVG: Tarifwechsel und Alterungsrückstellungen (öffnet einen neuen Tab)